
Hoffe ja, dass du noch nich 45 bisch und nimmer ins BG kannst

Suche gerade ne Rechtsgrundlage für eine Nachforderung einer Dienstleistung, bei der zunächst die Rechnung ohne Vorbehalt falsch ausgestellt und ohne Vorbehalt bezahlt wurde.
Bsp.
Sarah kauft mir 2 Kaugummis à 3 Goldstücke ab, in dem Vorteils-3-Jahres-Abo.

Ich liefer beide Kaugummis, berechne aber nur einen

In Jahr 2 bin ich immer noch zu doof, ne richtige Rechnung zu schreiben und berechne wieder nur einen

Im dritten Jahr schließlich merk ich das Ganze und berechne 6 Goldstücke und glei nochma 6 Goldstücke für die beiden Vorjahre.

Die will aber die Sarah nicht zahlen, weil sie die Rechnungen aus Jahr 1+2 ja ohne Vorbehalt (gestellt)bekommen und gezahlt hat. Dabei hat sie die Kaugummis schon alle gegessen!

Bei diesem Bsp. bitte Sarahs Geschäftsfähigkeit nicht in die Prüfung mit einbeziehen.

*ziehmisch*
Cortesse